Elektro Hadwiger
Gebäudetechnik
Info zu Vergütung und Förderungen
- Solarstrom aus Anlagen auf Gebäude bis zu 30kW mit 57,4 Cent pro kWh.
- Anlagen auf Gebäude zwischen 30kW und 100kW erhalten für den Teil der Anlage, der über 30kW liegt, je Kilowattstunde 54,6 Cent .
- Anlagen über 100kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100kW liegt, je Kilowattstunde 54 Cent.
(Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20% des Strom mit 57,4 Cent je kWh; 46,7% mit 54,6 Cent je kWh und 33% mit 54 Cent je kWh vergütet; die Vergütung beträgt somit 54,96 Cent)
- Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe vom 5 Cent.
- Für freistehende Anlagen beträgt die Grundvergütung 45,7 Cent/kWh.
- Die Mindestvergütung sind zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Kalenderjahre zu zahlen.
Plus Restlaufzeit des Inbetriebnahmejahr.
Darlehen durch KfW
C0²- Minderung Programm
Finanzierungsanteil bis zu 100% des Investitionsbetrages
Kreditlaufzeit 10 Jahre 2 tilgungsfreien Anlaufjahre
Auszahlung 96% des Kreditbetrag
Zins siehe www. kfw.de
Weiter Informationen zu möglichen Förderungen erhalten Sie auf Anfrage.
Gleichstellung von Privatpersonen und Gewerbetreibenden
(Alle Anlagen werden als Gewerbetreibend vom Finanzamt eingestuft Anschaffungskosten abzügl. 16% Mwst.)
Stand: Januar 2004 ohne Gewähr